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Dienstplan – Planung und Abrechnung

Dienstplan – Planung und Abrechnung
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Dienstplan

Ein Dienstplan ist für die Koordination von mehreren Mitarbeitergruppen in einem Unternehmen. Der Dienstplan zeigt den Mitarbeitern wer und wie viele benötigte Personen in einer Abteilung benötigt werden, damit alle Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Dienstunfähige Personen (Krankheit), Mutterschutz und Dienstbefreiungen werden berücksichtigt.

Besonders anspruchsvoll ist ein Dienstplan eines Wechselschichtenbetriebes wie zB Polizei, technische Dienstleister oder Pflegebereiche. Hier lässt sich oft der Dienstplan nur provisorisch für 1 Monat erstellen, kurzfristig können Änderungen stattfinden, doch grundsätzlich sollte der Plan stehen, damit die Mitarbeiter auch Pläne für ihre Freizeit machen können.

In großen Unternehmen gibt es meist einen Betriebsrat oder Personalrat der für derartige Sachlagen exakte Lösungen und Maßnahmen ausarbeitet.

Bei der Planung

eines Diensplans müssen Gegebenheiten eingehalten werden. Abteilungsleiter oder qualifizierte Mitarbeiter werden anders eingesetzt, denn sie haben die Aufsicht für unterbestelltes Personal. Das sind sozusagen die Rahmenbedingungen die im Vorhinein schon feststehen bevor ein Dienstplan geplant wird.

Der Arbeitsvertrag

regelt die Stundenanzahl für den Arbeitnehmer und auch das Mindestgehalt das er dafür bekommen muss. Weiters wird genau geregelt wie die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und der freien Tage stattzufinden hat. Der Dienstplan legt fest wann die Arbeitszeit erbracht werden muss, auch für den Wechsel- oder Schichtbetrieb.

Arbeitszeit für den Arbeitnehmer ist vom Anfang bis zum Ende der Arbeit ohne die gesetzlichen Ruhepausen. Doch das Arbeitszeitgesetz regelt die tägliche Arbeitszeit, die Ruhepausen oder –zeit, sämtlich Ausnahmen, Durchrechnungszeiträume und Durchschnittsarbeitszeiten. Ein besonderes Augenmerk ist auf das Berufsbildungs-, das Jugendschutz-, das Zivildienstleistende-, Schwerbehinderten- und das Mutterschutzgesetz zu legen.

Mitarbeiter sind nicht alle nach denselben Kriterien angestellt, deshalb sind rechtliche und formale Gegebenheiten zu beachten bei der Dienstplan erstellung. Hierzu können zwei Formen unterschieden werden:

• öffentlich-rechtliche Bestimmungen – Gesetze und Vorschriften
• privatrechtliche Bestimmungen – Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und /oder Arbeitsvertrag

Diese Bestimmungen müssen allerdings von beiden Parteien beachtet werden. Das Arbeitszeitgesetz garantiert dafür den Gesundheitszustand des Arbeitsnehmers und die Festlegung der Arbeitszeit ist dafür auch als flexibler anzusehen.

Am Monatsende

erfolgt die Abrechnung des Dienstplanes über die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Dabei werden individuell die Zeitzuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit berücksichtigt. Genauso werden Mehrarbeits- und Überstunden berücksichtigt und die Gleitzeit wird übertragen. Durch die Gleitzeit können sich am Dienstplan Plus- oder Minusstunden ergeben, die Auszahlung variiert also und die steuerpflichtige Lohnsumme ist unterschiedlich.

Die tägliche Arbeitszeit

darf 8 Stunden nicht überschreiten, kann allerdings auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Gerechnet wird die Arbeitszeit von Beginn bis zum Ende der Tätigkeit ohne der Ruhe- bzw. Pausenzeiten. Pausen werden nicht als Arbeitszeit gerechnet, doch in der Pausenzeit ist der Arbeitnehmer in Bereitschaft, da er ja anwesend ist.

Weiters zählt dazu auch der Bereitschaftsdienst in Art der Anwesenheitsbereitschaft, diese Zeiten sind anschließend bei der Höchstarbeitszeiteneinhaltung zu beachten, die Rufbereitschaft nicht.

Es ist zumutbar bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden, ohne Pause zu arbeiten. Sie muss nicht gewährt werden. Im Zeitfenster von 6 bis 8 Stunden muss spätestens nach der 6. Stunde eine Pause von 30 Minuten eingeräumt werden und bei mehr als 9 Stunden wird ausgeweitet auf 45 Minuten.

Die Pausen dürfen auch in 15 Minuten Intervalle unterteilt werden. Nicht möglich ist allerdings, dass die Pause am Beginn oder am Ende ist, sodass die Arbeitszeit dadurch verkürzt wird. Pause ist keine Arbeitszeit und so darf der Arbeitnehmer auch seinen Arbeitsplatz verlassen in diesem Zeitabschnitt.

Nach Dienstende muss am Dienstplan eine durchgehende Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingetragen sein. In gewissen Berufssparten kann auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 4 Wochen wieder auf 12 Stunden Ruhezeit ausgeglichen werden kann.

Unter Nachtarbeit

versteht man jede Arbeit, die mindestens zwei Stunden während der gesetzlichen Nachtzeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr dauert. Nachtarbeitnehmer sind jene, die Nachtarbeit im Rahmen von Wechselschichten erbringen oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit erbringen.

Die Arbeitszeit darf bei Nachtarbeitern 8 Stunden nicht überschreiten und der Ausgleichszeitraum für Nachtarbeitnehmer beträgt lediglich 1 Monat. Mit einem Dienstplan lässt sich die Nachtarbeit gut kontrollieren.

Im Internet gibt es viele verschiedene Seiten auf denen ein Dienstplan downgeloadet werden kann. Meist wird die Thematik rund um einen Dienstplan nochmals erklärt und die wesentlichen Fragen dazu beantwortet. Die automatische Dienstplan software bietet Planung, Zeiterfassung und Zulagenerfassung.

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