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Scheinselbständigkeit – Das Prinzip ist sehr simpel

Scheinselbständigkeit – Das Prinzip ist sehr simpel
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Scheinselbständigkeit

Im Konkurrenzkampf der großen Unternehmen um Marktanteile und Gewinne haben gewiefte Strategen die Personalkosten schon lange im Visier.

Hier einzusparen war für einige Unternehmen oberstes Gebot. Insbesondere die Last der Sozialabgaben und die Krankheits- und Fehltage waren dabei den Industrieunternehmen ein Dorn im Auge.

Für einige Unternehmen war die Scheinselbständigkeit die Lösung für gleich mehrere Probleme. Dieser Lösungsweg machte dann sehr schnell Schule und breitete sich auf alle Bereiche der Unternehmen aus.

Was ist eigentlich eine Scheinselbständigkeit?

Unter der Scheinselbständigkeit wird ein Unternehmer verstanden, der

  • - keine Angestellten oder Arbeitnehmer beschäftigt
  • - ausschließlich für ein Unternehmen tätig ist
  • - gänzlich von den Aufträgen dieses einen Unternehmens abhängig ist

Was muss getan werden,

um eine Scheinselbständigkeit genehmigt zu bekommen?Das Prinzip ist sehr simpel. Einem Arbeitnehmer wird mitgeteilt, dass auf seine Dienste im Unternehmen zukünftig verzichtet wird und er bekommt seine Entlassung.

Gleichzeitig wird diesem Arbeitnehmer angeboten seinen Job als selbstständiger Unternehmer weiter auszuführen.Dazu muss der gekündigte Arbeitnehmer lediglich ein Gewerbe anmelden und mit dem Gewerbeschein in der Hand eventuell noch einige andere Behörden um Genehmigung ersuchen.

Dies ist je nach Branche sehr unterschiedlich. Außerdem muss er das Gewerbe beim Finanzamt anmelden.

Nun schließt der Arbeitnehmer als Jungunternehmer mit seinem alten Betrieb einen Vertrag. Diese Verträge sind unterschiedlich befristet. Augenscheinlich verdient er in der Scheinselbständigkeit sogar oftmals mehr als zuvor.

Allerdings ist er gezwungen sich selbst zu versichern. Eine private Krankenversicherung wird fällig. Außerdem sollte auch bei einer Scheinselbständigkeit ein Teil des Einkommens unbedingt in eine private Rentenversicherung oder etwas Vergleichbarem eingezahlt werden.

Auch eine private Pflegeversicherung ist ratsam und nicht zuletzt eine Versicherung für den Fall, dass der Unternehmer krank wird.Also muss bei einer Scheinselbständigkeit auch noch eine Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen werden.

Welche Vorteile hat ein Unternehmen durch die Scheinselbständigkeit?

Für einige Unternehmen ist die Scheinselbständigkeit so etwas wie der heilige Gral.
Ihr komplettes Unternehmenssystem ist auf die Scheinselbständigkeit anderer aufgebaut und würde ohne sie zusammenbrechen.

Die Vorteile liegen hier in einer immensen Kostenersparnis. Zwar erhält der Unternehmer in Scheinselbständigkeit in der Regel mehr Geld als ein Arbeitnehmer, es entfallen aber andererseits hohe Kosten, die ein Arbeitnehmer verursachen würde.

Die Vorteile für das beschäftigende Unternehmen sind:

  • Tariflöhne fallen weg. Verträge zwischen Unternehmern sind frei verhandelbar.
  • Die Zahlung der Sozialleistungen entfallen.
  • Der bezahlte Urlaub entfällt.
  • Krankheitstage werden nicht bezahlt.
  • Die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld entfällt.Der Kündigungsschutz entfällt. Der Unternehmer in Scheinselbständigkeit bekommt einfach neuen Vertrag, wenn der alte Vertrag ausgelaufen ist.
  • Es müssen keine Abfindungen gezahlt werden.
  • Unternehmer arbeiten für gewöhnlich mehr, besser und schneller als angestellte Arbeitnehmer

Beispiele für Scheinselbständigkeit

Vor allem in der Transport- und Logistikbranche gibt es viele Scheinselbstständige. So hat ein Unternehmen, das Haushalte deutschlandweit mit portionierter Tiefkühlnahrung versorgt, nur Fahrer in Scheinselbständigkeit beschäftigt.

Dabei wird den Mini-Spediteuren ein Knebelvertrag vorgelegt, mit dem sie gezwungen sind ausschließlich für dieses Unternehmen zu fahren.

Darüber hinaus müssen sie den Lkw leasen oder mietkaufen, dürfen keine eigenen Produkte verkaufen, müssen bestimmte Umsätze erzielen und so weiter.

Auch der selbstständige Barkeeper, der ausschließlich für ein bestimmtes Lokal arbeitet und nur gelegentlich zusätzlich bei Events seine Cocktails mixt, befindet sich in der Scheinselbständigkeit.

 

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