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Gewerbeanmeldung – Tipps und Hinweise dazu

Gewerbeanmeldung – Tipps und Hinweise dazu
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Die Gewerbeanmeldung

Wer von einer freien Zeiteinteilung träumt und daher den Weg in eine Selbstständigkeit verfolgt, benötigt zu allererst einen Gewerbeschein (Gewerbeanmeldung). Dieser wird nicht nur für die berufliche Existenz benötigt. Selbst wenn Sie mit ihrem Hobby nebenbei etwas Geld verdienen möchten, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Wenn Sie zum Beispiel online im Internet tätig werden möchten, mit einem Zeltversand, muss auch dafür ein Gewerbeschein beantragt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein eine Existenzgründung, Nebenjob oder Kleingewerbe handelt. Nun ist ein Gewerbeschein auch nicht mit einem Waffenschein vergleichbar und daher lässt sich der Erwerb mit einer kleinen administrativen Vorbereitung relativ einfach realisieren.

Gibt es auch Ausnahmen?

Die Frage ist hier, ob es sich um einen Gewerbetreibenden oder einem Freiberufler handelt? Auch hier gibt es Ausnahmen und die Frage, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, oder ob dafür eine Gewerbeanmeldung verlangt wird, entscheidet zuletzt das Finanzamt. Jede Gewerbeanmeldung wird auch automatisch dem Finanzamt mitgeteilt. In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist eine freiberufliche Tätigkeit eindeutig festgelegt.

Arbeitet ein Redakteur in einem Online-Verlag oder Redaktion ohne einen journalistischen Abschluss, so kann seine Berufsbezeichnung auch nicht “Journalist” sein. Hier ergibt sich die Variante der freiberuflichen Tätigkeit und wird dementsprechend auch vom Finanzamt so eingestuft.

Was sind freiberufliche Tätigkeiten?

Hierunter fallen freie künstlerische Berufe ebenso wie schriftstellerische, wissenschaftliche, unterrichtende und erzieherische Beschäftigungen. Gibt das Finanzamt nach eingehender Prüfung dem freiberuflichen Status Vorrang, dann muss dafür kein Gewerbe angemeldet werden. Der Vorteil einer freiberuflichen Tätigkeit kommt dann zum Tragen, wenn ein Gewerbetreibender gewisse Gewinn oder Umsatzgrenzen überschreitet.

Freiberufler dürfen unabhängig vom erzielten Gewinn oder Jahresumsatz ihren Gewinn auf der Basis einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung deklarieren und benötigen dafür auch keine doppelte Buchhaltung.

Wann muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen?

Immer dann, wenn Sie ein Gewerbe neu beginnen, einen Gewerbebetrieb in eine andere Stadt verlegen, eine Zweigstelle gründen, die Rechtsform ändern, oder einen neuen oder zusätzlichen Gesellschafter in den Betrieb aufnehmen. Es gibt für die vielen verschiedenen Gewerbe auch sehr unterschiedliche Gewerbeanmeldungen. Bei einem Restaurant zum Beispiel ist die Gewerbeerlaubnis auch von den gültigen Vorschriften wie: Die Raumgröße, Küchengröße, Sitzplätze und Toiletten abhängig, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Alle diese Vorschriften müssen bis zur Gewerbeerteilung entsprechend ausgeführt werden. Das reicht von der Feuerwehr über das Bauamt, Finanzamt, bis zum Schornsteinfegermeister und Ordnungsamt.

Als der Ebay-Boom noch ungebrochen war, haben sehr viele Privatleute die Chance genutzt und die unterschiedlichsten Dinge bei Ebay online angeboten. Alle waren der Meinung, dass es sich hier um ein Privatgeschäft handelt, da es sich angeblich um ihre Privatsachen handelt, welche sie dort auf einer Versteigerung angeboten haben.

Da es sich um häufige Aktionen handelt, mit denen auch Geld verdient wird, ist auch hierfür ein Gewerbeschein nötig. Fällig ist eine Gewerbeanmeldung dann, wenn Sie damit eine erlaubte selbstständige Tätigkeit regelmäßig entgeltlich ausüben, mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Für die Gewerbeanmeldung ist die Kommune oder das Ortsamt der jeweiligen Stadt zuständig.

 

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