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Gewerbezentralregister – Tipps und Informationen

Gewerbezentralregister – Tipps und Informationen
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Informationen zum Gewerbezentralregister, Gewerbezentralregisterauskunft,
Gewerbezentralregisterauszug inklusive beantragen

Wer selbständig ist, sich selbständig machen möchte oder sein Gewerbe erweitern möchte, der muss öfters die eine oder andere behördliche Hürde nehmen. Jetzt wollen wir hier einen Einblick ins Thema Gewerbezentralregister geben.

Was ist das Gewerbezentralregister?

In Wikipedia ist das zu finden: Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbe lokal bei den einzelnen Gewerbeämtern registriert. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahmeverfahrens oder Widerrufsverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.

Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfungen, zum Beispiel um eine Gaststätte eröffnen zu können, werden regelmäßig von den Ämtern Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Diese ähneln nicht nur in der Gestaltung, sondern auch von Inhalt und Zweck her, den polizeilichen Führungszeugnissen. Während letztere nur für Privatpersonen, also natürliche Personen existieren, registriert das Gewerbezentralregister auch juristische Personen.

Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (zum Beispiel Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt) beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister direkt ist nicht möglich. Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. AG, GmbH) und Personenvereinigungen (z.B. KG, OHG) sein.

Formularcenter des Bundesamts für Justiz

Zusätzlich wurde das  Internet -Formularcenter des Bundesamts für Justiz um die zusätzliche Möglichkeit erweitert, die Übermittlung von Ersuchen einer Behörde um Auskunft aus dem Gewerbezentralregister  mit Hilfe eines webbasierten Formulars  vorzunehmen.

Die Registerbehörde bietet mit dem InFormJu eine webbasierte Dienstleistung für Behörden, Gerichte und für den Bereich des Gewerbezentralregisters zusätzlich für privatrechtlich organisierte Vergabestellen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 oder 3 GWB an, die berechtigt sind Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Erziehungsregister oder dem Gewerbezentralregister für eigene Zwecke anzufragen. Weitere Informationen findet man hier

Zur Webseite

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beträgt ca. eine Woche. Dieser relativ kurze Bearbeitungszeitraum setzt jedoch voraus, dass die Anträge auf Auskunft durch die aufnehmenden Behörden dem Gewerbezentralregister unverzüglich übermittelt werden.

Eine verspätete Absendung des Auskunftsantrags oder eine längere Dauer der postalischen Übermittlung können Gründe sein, wenn sich die Bearbeitungszeit verlängert.

Gewerbezentralregisterauszug beantragen

Beim beantragen eines Gewerbezentralregisterauszug gibt es einiges zu beachten. Hier am Beispiel des Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz werden die meisten Fragen zum Beantragen eines Gewerbezentralregisterauszug beantwortet und das in sehr übersichtlicher Form.

  • Worum geht es?
  • Was kostet die Bearbeitung des Vorgangs?
  • Wie kann ich bezahlen?
  • Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • Was ist bei der persönlichen Antragstellung zu beachten?
  • Welche Antwort erhalte ich?
  • Wie lange dauert die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel?
  • Welche Rechtsgrundlagen gelten?
  • Wo finde ich weiterführende Informationen?

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Fazit

Der eine oder andere Selbständige braucht eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und hier wollen wir wichtige Fragen dazu beantworten bzw. weitere Quellen zur Unterstützung geben.

 
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