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Informationen zum Gewerbeschein, Gewerbeschein
beantragen und Gewerbeschein Kosten
Der Gedanke, sich selbstständig zu machen ist in Zeiten, wo mancher Arbeitnehmer selbst bei Vollzeitbeschäftigung und unzähligen Überstunden kaum von seinem Gehalt leben kann, ein attraktiver Gedanke. Doch vor der Beantragung des Gewerbescheins, sollte eine gründliche Auseinandersetzung mit der eigenen Geschäftsidee, dem eigenen Können und der langfristigen Rentabilität erfolgen.
Unabdingbar ist ein Businessplan. Ohne diesen ersticken die meisten Pläne bereits im Keim. Denn bevor ein Gewerbeschein überhaupt beantragt wird, sollte das zukünftige Unternehmen auf soliden, finanziellen Füßen stehen, um die ersten, schleppenden Wochen oder gar Monate zu überstehen.
Die wenigsten besitzen das nötige Eigenkapital. Speziell für Gründer gibt es die Möglichkeit, Fördermittel für eine Erstgründung zu beantragen. Diese werden ohne einen seriösen Businessplan allerdings nicht gewährt. Denn ein Gewerbeschein alleine sorgt nicht dafür, dass von Anfang an ausreichend Kunden vor der Tür stehen.
Den Gewerbeschein beantragen
Die ersten Hürden wurden genommen, das Konzept steht, die Förderungsmittel wurden beantragt und gewährt, nun fehlt nur noch der Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist der entscheidende Schritt in die tatsächliche Umsetzung und Realisierung des Unternehmens. Egal, ob Einzelunternehmen, Franchise, GbR oder GmbH – jedes Gewerbe muss ordnungsgemäß beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Wer sein Gewerbe erst einmal als Nebenerwerb betreiben möchte, sollte dies unbedingt in der Gewerbeanmeldung ankreuzen, da dies auch weitreichende steuerliche Folgen hat. Braucht man den Gewerbeschein zur Aufnahme eines handwerklichen Betriebes, ist dabei zu beachten, dass der Gewerbeschein nicht ausreicht. Zusätzlich muss eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Unterlässt man dies, kann es empfindliche Strafen zur Folge haben.
Der Gewerbeschein ist die Erlaubnis zur Gründung eines Betriebes
Genehmigungen zur baulichen Errichtung oder zum Umbau eines Gebäudes, in dem sich der Betrieb befinden soll, bedürfen einer separaten Genehmigung.
Beantragen kann man den Gewerbeschein beim Gewerbeamt im Rathaus. Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo sich auch die Betriebsstätte befindet. Das muss nicht unbedingt der eigene Wohnort sein. Für das Finanzamt zählt letztendlich der Sitz des Betriebes. Bei der Gründung eines Nebengewerbes befindet sich aber häufig der Sitz des Unternehmens in den eigenen vier Wänden. Das kann auch bei z.B. einem Online-Handel, zumindest am Anfang, der Fall sein.
Bei der Beantragung eines Gewerbescheins wird eine Gebühr fällig. Diese ist nicht einheitlich und kann zwischen 20 Euro bis über 40 Euro schwanken. Sie wird direkt vor Ort bezahlt und man erhält eine Quittung. Mit der Anmeldung werden die Daten aus dem Anmeldungsformular auch dem zuständigen Finanzamt übermittelt. Dieses schickt dann seinerseits einen Anmeldebogen zum Ausfüllen. Damit sind die wichtigsten Schritte zur Anmeldung eines Gewerbes abgeschlossen.
Unterstützung und Beratung suchen
Gründerportale im Internet geben zusätzliche Unterstützung bei offenen Fragen. Hier sind einige empfehlenswerte Portale und Webseiten.
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Es gibt auch einen speziellen Internetauftritt für Existenzgründer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
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Sowie die Seiten der regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) wie zum Beispiel der IHK Hannover
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Von den IHKs werden auch regelmäßig vorbereitende Seminare angeboten. Jeder, der sich ernsthaft mit der Gründung eines Betriebes befasst, sollte den Besuch eines dieser Seminare oder zumindest ein Beratungsgespräch in Betracht ziehen. Dabei bekommt man wertvolles Know-How von Experten vermittelt, das bei der Beantragung des Gewerbeschein und auch später noch von großem Nutzen ist.
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