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Nebengewerbe – Hinweise zum Start

Nebengewerbe – Hinweise zum Start
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Informationen und Tipps zum Nebengewerbe,
Nebengewerbe anmelden inklusive kostenloser Downloads

Viele träumen davon, mit einem eigenen Gewerbe, unabhängig von Arbeitgeber und Arbeitsmarkt zu bestehen. Man muss für seinen Traum nicht unbedingt gleich alle Sicherheiten aufgeben.

Mit einem Nebengewerbe kann, parallel zur bisherigen Arbeit im Angestelltenverhältnis, relativ risikofrei eine neue Geschäftsidee ausgetestet werden. Oder es steht bereits von vorneherein fest, dass es bei einer reinen Nebentätigkeit, z.B. als Berater, bleiben soll.

Auch sollte vorher klar unterschieden werden, ob man das Nebengewerbe zum Erwirtschaften von Gewinn betreiben, oder nur seinem Hobby einen „offiziellen“ Rahmen geben möchte. In letzterem Fall ist normalerweise mit keinerlei größeren Einnahmen zu rechnen und daher ist keine Anmeldung nötig.Ähnliches gilt für Tätigkeiten in einem Sportverein. Diese sind bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei und bedürfen auch keiner Anmeldung bei Gewerbeamt.

Worauf muss man im Vorfeld achten und wie meldet man ein Nebengewerbe richtig an?

Ein Nebengewerbe zieht, wie jedes Gewerbe, steuerliche Veränderungen und viel Bürokratie nach sich. Wenn man aus einem Angestelltenverhältnis heraus ein Nebengewerbe anmelden möchte, ist der erste Schritt der Weg zum Arbeitgeber. Ein Blick in den Arbeitsvertrag macht klar, dass der Arbeitgeber über jegliche Nebentätigkeiten informiert werden und auch seine Zustimmung geben muss.

Ohne diese Informationspflicht auf „gut Glück“ ein Nebengewerbe anzumelden und zu hoffen, dass es unbemerkt bleibt, ist nicht nur unprofessionell sondern auch kontraproduktiv, schließlich soll das Nebengewerbe irgendwann Gewinn abwerfen und das tut es nur, wenn es einen gewissen Bekanntheitsgrad hat.

Nebengewerbe anmelden

Bei der Anmeldung eines Nebengewerbes werden die üblichen Gebühren fällig, die bei jeder Gewerbeanmeldung zu zahlen sind. Diese sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und können bis zu 40 Euro betragen. Das Gewerbeamt befindet sich meistens im Rathaus und man kann dort ohne vorherige Anmeldung innerhalb der Öffnungszeiten sein Nebengewerbe anmelden.

Die Anmeldung wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet und ein Tage später, ist meistens ein Fragebogen in der Post, der ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt werden muss. Manche Gemeinden, wie z.B. Garmisch-Partenkirchen verlangen von allen Gewerbetreibenden eine jährliche Gebühr, die sich am Gewinn orientiert.

Sonderregelungen beachten

Wer sein Nebengewerbe als Handwerk anmelden möchte, sollte sich unbedingt im Vorfeld genau informieren. Es sind eine Vielzahl von Genehmigungen und eventuell die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer nötig. Bestimmte Tätigkeiten darf man nur ausüben, wenn man einen Meisterbrief hat.

Informationen bekommt man bei der regionalen Handwerkskammer. Diese bieten Seminare und Informationen für Gründer an – wobei man dieses Angebot auch unbedingt nutzen sollte, wenn man ein Nebengewerbe anmelden möchte.

Scheinselbständigkeit

Das Thema Scheinselbständigkeit ist auch beim Nebengewerbe ein heikler Punkt. Wer immer nur für einen Auftraggeber tätig ist, unter Umständen handelt es sich dabei sogar um den Arbeitgeber, bei dem man im Angestelltenverhältnis tätig ist, ist nicht wirklich selbstständig.

Es sollte daher immer darauf geachtet werden, dass man mehrere Auftraggeber hat – unabhängig davon wie das einzelne Auftragsvolumen ist.

Zusammenfassend ist es bei einem Nebengewerbe, genau so wie bei jedem hauptberuflich ausgeführtem Gewerbe, entscheidend, sich im Vorfeld Gedanken zu machen und sich ausreichend zu informieren. So ist man vor bösen Überraschungen sicher.

Downloads

 

Gewerbeanmeldebogen

Der Gewerbeanmeldebogen kann man im Internet herunterladen. Das hat den Vorteil, dass man sich den Anmeldungsbogen in Ruhe durchlesen und offene Fragen ggf. bei einem Besuch bei einem Steuerberater klären kann. Denn ist der ausgefüllte Bogen erst einmal beim Gewerbeamt abgegeben, ist es im Nachhinein schwierig, Angaben zu ändern.

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die 10 am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Nebengewerbe

Das Gründerlexikon, auf das ich schon im Beitrag „Lesetipp für Existenzgründer und Selbständige“ hingewiesen habe, beantwortet die 10 am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Nebengewerbe bzw. Nebentätigkeit.

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Viel Spaß :-)

 

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