Geben Sie einfach Ihren Namen und Emailadresse ein und Sie erhalten den Download direkt per Email zugesendet
Das Thema Datenschutz ist immer ein wichtiges Thema. Besonders das Thema Datenschutz mit Daten von Websites und der so wichtigen Datenschutzerklärung. Hier zeigen wir gefunden Ressourcen und Berichte auf mit Anforderungen, Muster, Checkliste zum Thema Datenschutz inklusive eines Datenschutzgenerators.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist eine Datenschutzerklärung?
- 2 Braucht meine Homepage eine Datenschutzerklärung?
- 3 Datenschutz-Anforderungen an Websites
- 4 Mustertext Pflichtangaben zum Datenschutz für Internetseiten
- 5 Datenschutz-Muster Generator für Webseiten, Blogs und Social Media
- 6 Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten von eRecht24.de
- 7 Checkliste
- 8 Schon gelesen?
- 9 Facebook
- 10 Google+
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Auf Wikipedia ist folgendes zu finden: Eine Datenschutzerklärung umschreibt Maßnahmen, die eine Organisation ergreift, um die Privatsphäre seines Kunden oder Benutzers zu wahren. Besonders schützenswert sind hierbei erhobene personenbezogenen Daten. Darüber hinaus wird üblicherweise dargelegt, wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden. Eine auf einer Website hinterlegte Privacy Policy kann auch über vorgegebenen Standards von P3P oder der Internet Content Rating Association definiert werden.
Braucht meine Homepage eine Datenschutzerklärung?
So oder so ähnliche Fragen werden tagtäglich in die Suchmaschinen eingegeben. Hier haben wir einen Artikel gefunden:
Das Telemediengesetz regelt genau, wer auf seiner Homepage eine Datenschutzerklärung bereit halten muss. Weil hier von “Diensteanbietern” und “Telemedien” die Rede ist, fühlt sich aber so mancher nicht angesprochen, der zur Vorhaltung der Erklärung verpflichtet wäre. Wer sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht an die Vorschriften hält, der muss mit einer teuren Strafe rechnen. weiter lesen auf heise.de
Datenschutz-Anforderungen an Websites
Personenbezogene Daten fallen an mehreren Stellen an, wenn es um die Erstellung, Pflege und Nutzung von Websites geht, auch in den Inhalten der Websites.
Personenbezug bei Inhalten von Websites beachten
Bereits bei der Konzeption und Erstellung der Webinhalte darf der Datenschutz nicht fehlen. So sollten weder die Kontaktdaten von möglichen Referenzkunden ohne weiteres veröffentlicht werden noch die Fotos und Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Betroffenenrechte und Datenschutzerklärung nicht vergessen
Grundlegend für den Datenschutz bei einer Website ist auch die Information des Nutzers in der sogenannten Datenschutzerklärung. Dort muss der Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten informiert werden. Zu den Pflichten des Webseitenbetreibers gehört es auch, die Betroffenenrechte auf Auskunft zu den gespeicherten Daten und aufLöschung oder Sperrung der Daten umzusetzen. mehr auf searchsecurity.de
Mustertext Pflichtangaben zum Datenschutz für Internetseiten
Für Betreiber von Internetseiten bestehen datenschutzrechtliche Vorgaben für die Unterrichtung der Nutzer bezüglich der Datenspeicherung, der Einwilligung in die Verarbeitung und Übertragung der Daten und der Auskunftspflicht hinsichtlich der gespeicherten Daten. Werden diese Vorschriften missachtet, drohen Geldbußen bis zu 250.000,– Euro (vgl. § 43 Bundesdatenschutzgesetz).
Da die Beurteilung, ob und in welchem Umfang die einzelnen datenschutzrechtliche Pflichten bestehen, für den Laien schwierig ist, wird als pragmatische Lösung der folgende Mustertext angeboten, welcher (auch modifiziert) unter Nennung der Quelle und setzen des genannten Links auf unsere Webseitekostenlos verwandt werden kann. mehr auf internetrecht.justlaw.de
Datenschutz-Muster Generator für Webseiten, Blogs und Social Media
Dieser Generator eines Datenschutzmusters ergänzt das 8. Kapitel “Datenschutz, Analyse und Monitoring” des Buchs “Social Media Marketing und Recht“. Es entspricht den typischen Anforderungen von privaten Webseiten und Blogs. Zudem wurden häufig eingesetzte Tools und Social-Media-Plugins von Drittanbietern, wie zum Beispiel Google Analytics oder der Like-Button berücksichtigt. zum Datenschutzgenerator
Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten von eRecht24.de
Webseiten, Analysetools und Apps speichern zahlreiche Daten über die Besucher. Das Datenschutzrecht und § 13 des TMG schreiben deshalb vor, dass die Nutzer informiert werden müssen, welche Daten gespeichert werden. Dies betrifft insbesondere Tools und Funktionen von externen Diensten wie Google Analytics, Facebook oder Twitter. Wir haben deshalb für Webseitenbetreiber ein kostenloses Tool entwickelt, mit dem Sie sich eine passende Datenschutzerklärung schnell und einfach selbst erstellen können. eRecht24.de
Checkliste
Datenschutz geht jeden an! Stellen Sie mit dieser Checkliste fest, ob in Ihrem Unternehmen alle Maßnahmen zum Schutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten durchgeführt wurden. Der Leitfaden orientiert sich am Bundesdatenschutzgesetz. Die aktuellen Diskussionen zeigen einmal mehr: Datenschutz geht jeden an! Kein Unternehmen kann es sich erlauben, durch einen laxen Umgang mit Kundendaten in die Schlagzeilen zu geraten.
Mit dieser Checkliste können Sie schnell feststellen, ob in Ihrem Unternehmen alle Maßnahmen zum Schutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten durchgeführt wurden. zur Checkliste
Kommentar
Über den Autor:
"15 wichtige Punkte braucht Ihre Website, damit diese 5x mehr Kunden bringt" Enrico Schütze ist Gründer der Agentur mehr-neukunden.com und beschäftigt sich seit dem Jahr 2000 mit effizienten Wegen zur Kundengewinnung. Er und sein Team unterstützen Selbständige, Handwerker und klein- und mittelständige Unternehmen auf dem Weg zu mehr Neukunden. So bekommen Sie 5x mehr Kunden - Hier ansehen