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Zahlungsziel
Was ist ein Zahlungsziel? In den Wirtschaftsbüchern und im BGB wird Zahlungsziel als zukünftiger Zeitpunkt, zu dem eine Verbindlichkeit (meist in Verbindung mit Warenkäufen) beglichen werden soll, umschrieben. Diese gelten sowohl zwischen Handelsleuten als auch Privatpersonen.
Das bedeutet, dass eine Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird, also eine Gegenleistung erbracht werden muss. Abhängig vom Geschäftsverhältnis, Betragshöhe und Geschäftsfeld wird das Ziel zwischen mindestens 14 Tagen bis maximal 90 Tage, gewährt.
In Ausnahmefällen können vertragsmässig auch gesonderte Ziele zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbahrt werden. Bei Nichtzahlung an dem vereinbarten Termin gerät man als Schuldner in Schuldnerverzug.
Zweck eines Zahlungszieles?
Bei Zustandekommen eines Kaufvertrages gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen. Unter anderem findet sich auch hier die Vereinbarung der Zahlungsbedingungen und des Zahlungszieles.
Es dient dem Gläubiger zum Schutz für seine erbrachte Leistung in einer angemessenen Zeit eine Gegenleistung zu erhalten, die oftmals in Form einer Bezahlungs durch Geld erfolgt.
Ohne Zahlungsziel könnte ein Gläuber bei Verzug niemals mahnen und hätte es dementsprechend schwer seine Forderungen einzutreiben. Daher ist es wichtig, dass ein Zahlungsziel für alle Beteiligten klar und deutlich formuliert wird.
Was soll man bei Zahlungszielen beachten?
Da das Zahlungsziel ein Bestandteil der Zahlungskonditionen oder Zahlungsbedingungen ist, wird es meist in Kombinationen mit diesen dargestellt.
Formulierungen wie:
Zahlbar sofort, ohne Skontoabzug, 10 Tage, abzüglich 2% Rabatt, Vorauskasse, abzüglich 4 % Rabatt, sind sehr häufig vorkommende Formeln. Das Zahlungsziel kann innerhalb der Zahlungsbedingungen als fixer Zeitpunkt, beispielsweise zahlbar bis 28.2.2013, oder als Zeitspanne, z.b. innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung, angegeben werden.
In der Praxis bestätigt hat sich die Variante des fixen Datums, da sich daraus keine Missverständnisse für alle Beteiligten ergeben können.
Weiter sollte angegeben werden wie die Erfüllung erfolgen kann. Hier unterscheidet man die Art der Bezahlung, die üblicherweise mit Angabe der Kontoverbindung oder die Möglichkeit der Barzahlung dargestellt wird.
Ebenfalls sollten Informationen im Falles eines Zahlungsverzug für den Schuldner deutlich gemacht werden. Hier gibt der Gläubiger an, was der Schuldner bei Zahlungsverzug zu erwarten hat. Dies kann bedeuten, dass der Gläubiger vom Kaufvertrag mit gleichzeitiger Geltendmachung von Schadenersatz zurücktritt oder eine Ersatzbeschaffung mit Differenzbetrag zu Lasten des Schuldners geleistet werden muss.
Möglichkeiten zur Verlängerung des Zahlungszieles
Hat ein Schuldner Probleme die Ware rechtzeitig zu bezahlen, gibt es bei rechtzeitiger Meldung an den Gläubiger die Möglichkeit der Verlängerung des Zahlungszieles. Dies hängt aber sehr vom „Good Will“ des Gläubigers ab, diesem zuzustimmen, da es sich um einen bestehenden Vertrag handelt, der in diesem Falle abgeändert werden müsste. Ausserdem stellt sich damit der Gläubiger selbst schlechter.
Der Gläubiger einer Geldforderung hat auch die Möglichkeit ein sogenanntes „einseitig vereinbartes Zahlungsziel“ festsetzen. Da hier eine Begünstigung für den Schuldner entsteht kann dies auch ohne Zustimmung des Schuldners erfolgen. „Einseitig vereinbartes Zahlungsziel“ bedeutet die Verschiebung des Fälligkeitszeitpunktes an einen anderen Zeitpunkt in der Zukunft.
Folgen bei Verabsäumung des Zahlungszieles
Verabsäumt der Schuldner sein Zahlungsziel und hat den Gläubiger nicht darüber informiert, so gerät der Schuldner in Schuldnerverzug. Der Gläubiger hat in diesem Fall die Möglichkeit seine in den Zahlungsbedingungen angegebenen Schritte einzufordern, den Schuldner zu mahnen und gegebenenfalls Mahngebühren zu fordern.
Gleichzeitig wird in dieser Mahnung ein neues Zahlungsziel vereinbart. Der Schuldner muss in Folge sowohl den ursprünglichen Betrag als auch die angelasteten Mahnspesen begleichen.
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FEB