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Tipps, Formulare, Vordrucke zum Thema
Betriebsausgaben inkl. Bewirtungskosten
Als Unternehmer und Selbständiger muss man sich immer wieder mit dem Thema Betriebsausgaben beschäftigen. Zum einen hat man laufende und kalkulierte Betriebsausgaben und zum anderen manchmal ungewollte und unverhoffte Betriebsausgaben. Ein weiterer Punkt ist die richtige steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben, denn die Absetzbarkeit ändert sich häufig und ist darüber hinaus teilweise sehr kompliziert.
Betriebsausgaben senken Ihre Steuerlast und sind deshalb bares Geld für Sie. Viele Unternehmen schenken dem Finanzamt Geld, weil sie vergessen, Betriebsausgaben bei der Steuer geltend zu machen. Leider wird der eine oder andere Abzugsposten im Betriebsalltag häufig vergessen oder übersehen.
So mancher Unternehmer verschenkt jedoch Geld, weil einige Betriebsausgaben schlicht und einfach vergessen werden. Manchmal fehlt auch das Wissen, was absetzbar ist und was nicht. Natürlich gibt es auch Einschränkungen, welche Ausgaben keinesfalls als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Was sind Betriebsausgaben?
Die betriebliche Veranlassung von Betriebsausgaben ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit dem Betrieb zusammenhängen und dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei kann der Unternehmer selbst entscheiden, welche Aufwendungen er tätigen möchte. Die Aufwendungen müssen nicht notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sein. Abgrenzend zu den Betriebsausgaben gibt es die Kosten der privaten Lebensführung.
Betriebsausgaben werden bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) abgezogen. Als Betriebsausgaben können alle Vermögensabflüsse in Geld- oder Sachwerten berücksichtigt werden, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.
Sind Betriebsausgaben teils privat, teils betrieblich veranlasst, lässt das Finanzamt in aller Regel eine Aufteilung zu. Allerdings müssen Sie die Betriebsausgaben in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Betrag aufteilen. Steuern sparen können Sie nur mit den abziehbaren Betriebsausgaben.
Auch Gegenstände, die bisher privat genutzt wurden, kann man in das Betriebsvermögen einlegen und den entsprechenden “Zeitwert” entweder sofort oder durch die Abschreibung steuerlich geltend machen.
Auch Leasingraten haben einen tollen steuerlichen Vorteil. Die Leasingraten sind zum Zeitpunkt ihrer Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgaben anzusetzen und mindern den Gewinn des Leasingnehmers im Jahr ihrer Zahlung.
Unternehmer können Schuldzinsen für ein Investitionsdarlehen als Betriebsausgaben geltend machen. Wird das Darlehen allerdings auf ein Konto überwiesen, von dem auch andere betriebliche oder private Kosten bezahlt werden, muss der Unternehmer dem Finanzamt gegebenenfalls nachweisen können, dass das Darlehen tatsächlich zur Anschaffung der Anlagegüter verwendet wurde.
Betriebsausgaben vorweg?
Zeitlicher Rahmen Betriebsausgaben entstehen meist schon vor dem eigentlichen Beginn eines Betriebs. Übernimmt der zukünftige Unternehmer zB. ein Einzelhandelsgeschäft und fährt er vorher zu verschiedenen Besichtigungsterminen, zu Beratungsgesprächen mit Bank und Rechtsanwalt usw. entstehen ihm bereits vor der eigentlichen Übernahme Betriebsausgaben.
Es geht um die vorweggenommenen Betriebsausgaben, also die Anlauf-Kosten, die vor einer Existenzgründung entstehen und da speziell um deren Verbuchung. Also ganz normale Dinge gekauft und bezahlte bzw. aus dem Privatbesitz eingebrachte Sachen sowie Büromaterial, Spritkosten, Baumarkt usw.
Bewirtungskosten
Wenn Sie Geschäftspartner zum Essen einladen, muss ein so genannten Privatanteil von 30 Prozent berücksichtigt werden. Dieser Prozentsatz entspricht ihrem eigenen Essensanteil und ist nicht steuerlich absetzbar.
Downloads zum Thema Betriebsausgaben
Hier sind ein paar ausgewählte Downloads in Form von Tipps, Vordrucken und Muster in pdf Form. Zum runterladen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Button.
Abziehbarkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben…
…oder Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
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Der richtige Umgang mit kritischen Betriebsausgaben
… zu wenig Augenmerk auf die kritischen Betriebsausgaben, wie zum Beispiel Aufwendungen für Geschenke, Bewirtungskosten und Teilnahme an Fachkongressen legen. Dabei werden im Rahmen einer Betriebsprüfung zu aller erst genau diese Kosten kritisch durchleuchtet, zumal sie einzeln und getrennt von allen anderen Betriebsausgaben aufzuzeichnen sind. Dieser Artikel soll eine Hilfestellung für den richtigen Umgang mit diesen Aufwendungen geben.
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SteuerTipps 2012
Hier ist vom Haufe Verlag eine recht umfangreiche Steuertipps Sammlung für Journalisten und Autoren.
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Formulare und Downloads zu Bewirtungskosten
Bewirtungskosten
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Formular zu Bewirtungskosten
Angaben zum Nachweis der Höhe und der geschäftlichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
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Übersicht und Hinweise zu Bewirtungskosten
Hier ist eine wirkliche gute Gesamtübersicht zum Thema Bewirtungskosten.
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Steuerrechtliche Vorgaben bei Bewirtungskosten
Im Rahmen der Einwerbung von Drittmitteln, laufender Projektmeetings, Arbeitstreffen und im Rahmen von Veranstaltungen erfolgt in vielen Fällen eine Bewirtung von Gästen und Mitgliedern der Universität. Teilweise werden auch abteilungsinterne Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Arbeitsessen und dergleichen aus Drittmitteln oder Mitteln der Universität bezahlt.
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Fazit
Das deutsche Steuergesetz und damit auch das Thema Betriebsausgaben kann sehr undurchsichtig sein. Eine große Hilfe und eine extreme Zeiteinsparung können hier externe Dienstleister, wie Steuerberater und Buchhalter, sein.
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JUL