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Überstundenvergütung
In jedem Arbeitsverhältnis fallen Überstunden an. Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Klinik oder eines Handwerksbetriebes kennt den persönlichen Einsatz durch Überstunden. Oft wird dafür eine Überstundenvergütung geleistet. Denn immer wieder kommt es zu Engpässen in der Erledigung eines Auftrages oder bei der Besetzung mit Personal, da Kollegen durch Krankheit oder Urlaub ausgefallen sind, ein eiliger Auftrag drängt. Damit eine Firma, wie gewohnt weiter arbeiten kann, muss dieser personelle Engpass behoben werden, das heißt Mitarbeiter müssen Mehrarbeit leisten.
Dazu sind Arbeitnehmer auch laut Arbeitsvertrag verpflichtet. Die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber schuldet, beträgt in der Regel an Werktagen acht Stunden. Deshalb stimmen in der Praxis die tatsächliche Arbeitszeit mit dem Arbeitsvertrag und der gesetzlich Vorschriften möglichen Arbeitszeit nicht überein.
Oft wird in die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit durch mögliche Ausfallzeiten vermindert oder durch Überstunden erhöht, die eine Überstundenvergütung erhalten. Der Arbeitgeber kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden ausdehnen, sofern er dafür sorgt, dass der Beschäftigte innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten die vorgegebene werktägliche Studienzeit nicht überschreitet. Das Gesetz geht demzufolge von einer sechs-Tage-Woche aus. Das heißt, ein Arbeitnehmer darf 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu einer 60 Stunden – Woche darf anfallen. Zu beachten ist durch den Arbeitgeber, dass das Arbeitsschutzgesetz Höchstgrenzen für die Arbeitszeit festlegt.Nicht immer wird Mehrarbeit durch eine Überstundenvergütung abgegolten.
Was sind Überstunden und Überstundenvergütung?
Bei längeren Arbeitszeiten als den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten spricht man von Überstunden. Gemeint ist damit die Mehrarbeit, die Mitarbeiter leisten. In den verschiedenen Branchen in Deutschland dürfen die jeweiligen Tarifparteien vom Gesetz abweichende Reglungen treffen. Üblicherweise werden für Mehrarbeit feste Zuschläge vereinbart, die sogenannte Überstundenvergütung. Allerdings enthalten normale Arbeitsverträge nur selten vergleichbare Zusagen, wie die Überstundenvergütung. Deshalb Achtung beim Arbeitsvertrag erstellen lassen. Meist haben Beschäftigte, die nicht unter die tariflichen Bestimmungen fallen, die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeitausgleich abzugelten.
In vielen Arbeitsverträgen ist neben de Dauer der der regelmäßigen Arbeitszeit pro Woche eine Reglung für Überstunden enthalten. Denn in jedem Arbeitsverhältnis fallen hin und wieder Mitarbeiter aus, so dass es zu Engpässen kommt oder ein Projekt, eine Aufgabe muss bis zu einem bestimmten Termin fertig gestellt werden, so dass auch jeder Arbeitnehmer in diesen Zeiten Mehrarbeit leisten muss. Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist an keinem bestimmten Grund gebunden.
Warum müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?
Mehrarbeit ist für gewöhnlich das erste Instrument, welches im Rahmen der indirekten Anpassung genutzt wird. Hier wird durch den Arbeitgeber durch die Anpassung der Arbeitszeit seiner Beschäftigen der Bedarf bei bestehender betrieblicher Notwendigkeit, zum Beispiel in der Autoindustrie, vorrübergehend gedeckt. Dies ist die einfachste und effektivste Form für Unternehmen personelle Engpässe schnell zu beheben. Neues Personal einzustellen ist teuer und oft schwierig, da nicht sofort Fachkräfte auf dem freien Markt zur Verfügung stehen.
Geringfügig fällt daher auch für Unternehmen die Überstundenvergütung in´s Gewicht. Es gehört deshalb zur Verantwortung von Mitarbeitern im Interesse ihrem Unternehmen durch Überstunden zur Bewältigung von anstehenden Arbeitsaufgaben beizutragen. Oft sind viele Arbeitnehmer motiviert und einsatzbereit, so dass es Führungskräften nicht schwer fällt, geeignete Mitarbeiter zu finden.
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