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Kostenstellenrechnung
Kosten da anrechnen, wo sie entstanden sind. Die Kostenstellenrechnung erfasst anfallende Kosten im Gegensatz zur Kostenarten- und der Kostenträgerrechnung am Ort ihrer Entstehung; sie dient dazu, festzustellen, was die Kosten verursacht hat.
Die Kostenstellen werden gemeinhin unterschieden nach den Kosten für das verwendete Material, Kosten der Fertigung, der Verwaltung, des Vertriebs und des Handels.Die Materialkosten werden in der Kostenstellenrechnung nach den für seine Beschaffung nötigen Aufwendungen, die Kosten für Disposition, Wareneingang und Lagerhaltung unterteilt.
Im Bereich der Fertigung geht es innerhalb der Kostenstellenrechnung um Kosten für Produktion, Montage, Qualitätssicherung, Arbeitsvorbereitung und Entwicklung. Die Verwaltung schlägt bei der Kostenstellenrechnung mit den Kosten für die Geschäftsführung und die Buchhaltung, das Finanz- und Personalwesen, die Betriebsorganisation und das Controlling zu Buche.
Die Vertriebskosten werden bei der Kostenstellenrechnung nach den folgenden Stellen getrennt erfasst: Marketing, Versand, Fakturierung und Auftragswesen, und außerdem spielen auch hier die Lagerkosten eine Rolle. Im Bereich des Handels werden die Kosten für sich erfasst, je nachdem ob sie durch den Fabrikverkauf, den Direktverkauf oder durch die Tätigkeit von Weiterverkäufern entstanden sind.
Gemeinkostenzuschlagssatz pro Stelle berechnen
Bei der Kostenstellenrechnung sind zunächst nur die entstandenen Gemeinkosten von Interesse, die auf die einzelnen Stellen verteilt berechnet werden. Schließlich werden sie pro Stelle addiert und daraus der Zuschlagsatz für die einzelnen Stellen ermittelt. So kann es durchaus sein, dass entsprechend der Betriebsorganisation eine der Stellen wesentlich mehr Kosten verursacht als die anderen und einen größeren Anteil am Zuschlag für die Gemeinkosten hat.
Wichtigster Bestandteil der Kostenstellenrechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen. Sind die Gemeinkosten ermittelt und auf die einzelnen Kostenstellen anhand geprüfter Belege dafür verteilt, müssen noch die Einzelkosten der verschiedenen Kostenstellen festgestellt werden. Einzelkosten sind solche Aufwendungen, die einer Kostenstelle unmittelbar zugeordnet werden können wie zum Beispiel Ausgaben für Hilfsstoffe.
Damit lässt sich prüfen, wie hoch die Kosten einer bestimmten Art, in diesem Fall der Hilfsstoffe, in der untersuchten Kostenstelle sind. Die Gemeinkosten dagegen wie etwa Abschreibungen, Miete, Steuern oder Zinsen müssen in der Kostenstellenrechnung auf die einzelnen Stellen verteilt werden.
Gemeinkosten nach Verteilungsschlüssel zuordnen
Die Verteilung der Mietkosten in der Kostenstellenrechnung ist noch relativ einfach, muss doch lediglich die von den einzelnen Abteilungen beanspruchte Fläche als Berechnungsmaßstab zugrunde gelegt werden. So nimmt in der Kostenstellenrechnung beispielsweise die Stelle Material ebenso wie der Vertrieb den Faktor 1,5 für sich in Anspruch, während die Verwaltung den Faktor 2 benötigt, und der Raumbedarf in der Fertigung mit dem Faktor 5 verrechnet wird.
Die Fertigung nimmt also in diesem Fall die Hälfte des Platzes und den halben Anteil der Kosten dafür in der Kostenstellenrechnung ein, während sich die andere Hälfte auf drei Abteilungen verteilt. Auch die anderen Gemeinkosten werden dem Verteilungsschlüssel entsprechend den Kostenstellen zugeordnet, sodass in dem angeführten Beispiel die Fertigung auch die Hälfte der Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Steuern zu tragen hätte.
So lässt sich mithilfe der Kostenstellenrechnung genau ermitteln, wie hoch der jeweilige Anteil der Kosten bei den jeweiligen Stellen im Betrieb veranschlagt werden muss. Die Zuschlagssätze berechnen sich etwa im Materialbereich dadurch, dass man die in der Kostenstellenrechnung ermittelten Gemeinkosten durch die Einzelkosten teilt und mit 100 multipliziert. Zusammen mit den Einzel- und Gemeinkosten der Fertigung ergeben sich mit denen des Materials die Herstellungskosten.
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