Impressum Generator –  Impressum in 2 Minuten selbst erstellen

Die Impressumspflicht für Internet-Angebote sorgt im deutschsprachigen Internet in sozialen Netzwerken, Blogs und Foren immer für Gesprächsstoff. Immer wieder ist zu hören, dass Betreiber von Websites mit falsch formuliertem, unvollständigem oder, im schlimmsten Fall, vollständig fehlendem Impressum Abmahnungen erhalten. Mit einem ordnungsgemäßen Impressum erhöhen Sie den Schutz Ihrer Website vor Abmahnungen.

 

Impressum jetzt kostenfrei erstellen

 

Fragen und Antworten zum Impressum Generator

Hier finden Sie einige wichtige Fragen zum angezeigten Impressum Generator von www.deutsche-anwaltshotline.de

Brauche ich überhaupt ein Impressum?

Ja, außer sie betreiben eine rein private Webseite, auf der Sie beispielsweise Familienbilder veröffentlichen.

Wer ist eine juristische Person?

Juristische Personen sind Firmen (Kapital- und Personengesellschaften) wie GbR, OHG, KG, GmbH oder AG, aber auch Freiberufler. Wenn die Website im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit steht, wählen Sie „juristische Person“. Auch Vereine, Verbände,Genossenschaften oder sonstige Organisationen wählen bitte „juristisch Person“.

Wählen Sie „Privatperson“, wenn sie die Website nicht als Firma, Verein oder Organisation, sondern als Privatperson betreiben.

Müssen Blogger auch ein Impressum haben?

Ja.

Werden Blogger zu juristischen Personen, wenn sie Werbung auf ihrer Website schalten?

Nein, ob man eine natürliche oder juristische Person im Sinne der Rechtsordnung ist hat nichts mit den erzielten Gewinnen zu tun, auf die § 5 TMG abstellt. Auch Privatpersonen können auf ihren Websites Werbebanner schalten, sodass sich, aufgrund der Geschäftsmäßigkeit des Telemediums, eine Impressumspflicht ergibt. Ergo ist ein Blogger, der einen Werbebanner auf seiner Website schaltet keinesfalls automatisch als juristische Person zu beurteilen.

Auf was müssen private Betreiber / Blogger achten, wenn sie Werbung auf ihrer Website schalten?

Wenn Sie Werbung auf Ihrer Website/Blog schalten, dann müssen Sie diese auch als solche kennzeichnen. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag Werbung gemacht wird, muss klar identifizierbar sein. Die Umsatzsteuer-Nummer, falls eine gegeben ist, sollten Sie angeben. Wenn der Betreiber tatsächlich eine Firma ist, dann ist er auch im Handelsregister eingetragen und die zugehörige Handelsregisternummer sollte auch gennant werden. TIPP: Die Werbelinks müssen als solche speziell gekennzeichnet werden. Also jeder Link/Banner, für den bezahlt wird, muss als Werbung gekennzeichnet werden

Impressum ist wichtig für fast jede Website

2013 war selbst der Suchmaschinenriese Google Inc. an der Reihe. Laut Verbraucherschutzverband verstieß der weltbekannte Konzern aus Mountain View, Kalifornien, gegen die Impressumspflicht laut Telemediengesetz.

Ein rechtssicheres Impressum mit u.a. Anschrift und Telefonnummer ist auf jeder Website Pflicht und bewahrt Sie als Homepage-Betreiber vor der Gefahr einer Abmahnung. Gerade in Suchmaschinen wie Google finden Sie zahlreiche Informationen dazu. Jede Website, die nicht rein privat geführt wird, braucht ein Impressum. Kommerzielle Websites wie Firmenhomepages oder Online-Shops benötigen immer ein Impressum. Ausschließlich privat betriebene Websites wie z.B. ein privates Blog müssen kein Impressum aufführen.

Vorsicht: Die Rechtsprechung nimmt teilweise schon bei Werbebannern oder Affiliate-Links (Geld verdienen) eine Impressumspflicht an.

Der Impressum Generator ermöglicht es Ihnen die Anbieterkennzeichnung Ihrer Internetseite nach aktuellem, deutschem Recht umzusetzen. Mit dem Impressum Generator können Sie kostenlos ein personalisiertes Impressum für Ihren privaten oder gewerblichen Onlineauftritt oder Ihren Blog erstellen.

Dies ist für Sie umso wichtiger, da das Impressum, welches sein rechtliches Fundament im Telemediengesetz (TMG) begründet,  zu einer der drei häufigsten Abmahngründen von Webseiten zählt. In wenigen Schritten minimieren Sie das Risiko abgemahnt zu werden.