Google Löschantrag – So entfernen Sie Informationen, Inhalte, Websites und Bilder

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Mit einem Löschantrag bei Google alte Sachen vergessen lassen

Google ist die beliebteste Suchmaschine der Welt, weil man fast immer findet, was man sucht. Gleichzeitig ist das auch der Nachteil von Google, den Google hatte bisher nichts vergessen. Das hat sich nun geändert.

Gibt es z.B. alte Informationen, Website, Bilder oder ähnliches, dann können Sie ab sofort mit einem Löschantrag diese Sachen bei Google entfernen lassen.

Hier möchte ich einige Informationen, Hintergründe und Abläufe zum Google Löschantrag aufzeigen. Zusätzlich gibt es unterhalb die Möglichkeit den Google Löschantrag runterzuladen oder direkt zum Online Formular von Google zu gelangen.

 

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Konkret heißt das

Google muss künftig personenbezogene Suchergebnisse auf Antrag löschen, denn das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Nach Personen im Internet zu suchen und sich mittels diverser gefundener Daten ein umfassendes Bild von einer Person zu machen, soll so erschwert werden.

Auszug aus der Pressemitteilung von Gerichtshof der europäischen Union

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen. Quelle

So kam es zu Entstehung des Löschantrages

Mario Costeja González hatte sich dagegen gewehrt, dass Google bei der Eingabe seines Namens zu einem Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren verlinkte, da die Pfändung, von der er betroffen gewesen sei, seit Jahren vollständig erledigt sei und keine Erwähnung mehr verdiene. Quelle

Rekord – 1,1 Millionen beanstandete URLs pro Tag

Erstmals hat die Zahl der Löschanfragen bei Google nach dem DMCA (Digital Millenium Copyright Act) eine Million pro Tag überschritten. Für 7,8 Millionen URLs beantragten Urheberrechtsinhaber oder deren Vertreter in der 33 Kalenderwoche die Löschung aus der Google-Suche. Das sind im Durchschnitt rund 1,1 Millionen beanstandete URLs pro Tag. Damit wurde der alte Rekord, der erst zwei Wochen davor mit 6,9 Millionen Anträgen aufgestellt wurde, überboten. Ein Großteil dieser Löschanträge werden automatisch beantwortet. Dabei werden sehr oft auch Inhalte gelöscht, die keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Infografik: Rekord: 1,1 Millionen beanstandete URLs pro Tag | Statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Fragen und Antworten zum Löschantrag von Google

Hier sind einige Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem Google Löschantrag von morgenpost.de

Was passiert, wenn ich den Antrag eingereicht habe?

Google verspricht, dass eine Benachrichtigung erfolgt, wenn der Antrag bearbeitet wird. Wie lange es bis dahin dauert, ist bislang unklar. Auch die Zeit, die Google bis zur Entscheidung über den Antrag benötigt, ist noch nicht bekannt.

Was ist, wenn Google ablehnt?

In einem solchen Fall können sich Betroffene an die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, die sich in den Konflikt einschalten können. Auch der Klageweg steht Betroffenen grundsätzlich offen.

Kann ich mich auch an andere Suchmaschinen wenden?

Ja. In dem vom EuGH entschiedenen Fall ging es zwar um Google, das Urteil hat aber grundsätzlichen Charakter. Andere Suchmaschinen – beispielsweise Bing oder Yahoo – müssen also nach den gleichen Regeln Links aus ihren Ergebnislisten entfernen.

Wenn mein Antrag angenommen wird, ist der Link dann nirgendwo mehr zu finden?

Nein. Zum einen blendet nur Google den Link aus, andere Suchmaschinenbetreiber tun das aber nicht. Zum anderen sind alle Links außerhalb von Europa weiterhin zu sehen.

Muss die beanstandete Information negativ sein, damit die Chance besteht, dass der Link verschwindet?

In einem Interview auf spiegel.de gibt Herr Karsten Gulden Antworten. Hier ein Auszug zu obiger Frage: Gulden: Der Gerichtshof hat die Frage, Links zu welchen Informationen sich anfechten lassen, ziemlich offen gelassen. Seiner Ansicht nach können auch sachliche und richtige Informationen nach gewisser Zeit nicht mehr für die Öffentlichkeit relevant sein. So könnten theoretisch auch Informationen wie das Geburtsdatum dazu führen, dass Google verpflichtet wird, den entsprechenden Link zu entfernen. Es muss aber jeweils der Einzelfall geprüft werden.

Gilt eine Löschung überall? – Nein!

Google habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, sagte ein Sprecher. Sie müssten erneut über das neue Formular gestellt werden. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in der EU sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz – nicht aber etwa in der Domain Google.com. Zugleich betont Google, dass man bei der Prüfung der Anträge untersuchen werde, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe – zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht. Quelle

Was ist ein Google Löschantrag?

Ein Google Löschantrag ist ein seitens Google bereitgestelltes Antragsformular, mit dem Nutzer gemäß europäischem Datenschutzrecht die Entfernung von Suchergebnissen aus dem Suchindex von Google verlangen können, sofern diese ihren Namen enthalten und sie irrelevant, veraltet oder anderweitig unangemessen sind. Quelle

Reicht ein Löschantrag aus? – Nein!

Wenn man den Löschantrag bei Google eingereicht hat und Google sogar die betreffende Sache entfernt hat, ist man noch nicht “aus dem Schneider”. Mit dem Löschantrag wird nur erreicht, dass die betreffende Sache (Information, Website, Name Bild) aus der Googlesuche entfernt wird, aber logischerwerweise nicht von der betreffenden Website. Somit muss man weiter handeln.

Google schreibt folgendes dazu: Selbst wenn Google die Website oder das Bild aus den Suchergebnissen entfernt, ist die Website weiterhin im Web vorhanden und kann von anderen Suchmaschinen, in sozialen Medien oder direkt über die URL der Website gefunden werden. Der beste Weg ist deshalb, sich direkt an den Webmaster zu wenden, da nur er die Seite vollständig entfernen kann.

Die Tatsache, dass ein Bild oder Informationen in den Google-Suchergebnissen erscheinen, bedeutet lediglich, dass sie im Web vorhanden sind, und nicht, dass Google auf irgendeine Weise damit verbunden ist.

Besteht ein Anspruch auf Löschung?

Dazu äußerte sich Christian Solmecke auf der Website von wbs-law.de. Hier ein Auszug:

„Ob ein Löschungsanspruch besteht ist im Einzelfall anhand einer Abwägung zwischen dem Interesse der betroffenen Person und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zu bestimmen. Dabei betont das Gericht, dass im Allgemeinen die Rechte der betroffenen Person überwiegen, da ein solcher Eingriff nicht allein mit dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers an der Verarbeitung der Daten begründet werden kann. Ein Löschungsanspruch besteht aber jedenfalls nicht bereits dadurch dass die betroffene Person einen Schaden fürchtet, oder schlicht den Wunsch hat, dass Daten „vergessen“ werden.“

Missbrauch – So darf es nicht sein – Beispiel

Fast alles im kann man im Leben auch negativ verwenden oder zum Schaden Anderer einsetzen. So habe ich vor kurzem von eine Fall gelesen, jemand den Google Löschantrag unberechtigter Weise verwendet hat und so eine Website verschwinden lassen hat. Hier einige Details dazu:

Zum online Google Löschantrag

Missbrauch des Google Löschantrag geht noch viel weiter

Gelesen habe ich bei seo-united.de, dass Personen den Google Löschantrag auch anderweitig nutzen. Ein Großteil derjenigen Leute, die Ergebnisse bei Suchmaschinen löschen lassen, tun dieses nicht um ihre Privatsphäre zu schützen, sondern um Schönfärberei für ihr Business zu betreiben oder einfach nur um eigene Altlasten loszuwerden…

Wie Daten des auf das Löschen von Suchergebnissen spezialisierten Dienstleisters Forget.me belegen, sind ein nicht unerheblicher Teil der bei Google eingereichten Löschanträge rein kommerzieller Natur. Bei gut einem Viertel der von Google abgelehnten Löschanträge handelt es sich um Webinhalte, die einfach nur kritisch über irgendwann völlig zurecht in der Kritik gestandene Unternehmen berichtet haben:

loeschantraege_google

So ist die Statistik der abgelehnten Löschantrage schon beachtlich.

 

Ablauf – Wie stellt man einen Löschantrag bei Google?

Jeder Betroffene muss die genaue Internetadresse der Seite oder der Seiten angeben, die er entfernt haben will. Zu jeder Webseite muss er eine Begründung anführen. Angegeben werden müssen auch Name und E-Mail-Adresse. Zudem verlangt Google für die Identifizierung, dass eine Kopie eines Lichtbildausweises hochgeladen wird. Dazu kann beispielsweise der Führerschein oder der Personalausweis eingescannt werden.

Video: Google Löschantrag – wie gehe ich vor? Informationen von einem Rechtsanwalt

Löschantrag Vorlage (online)

Den Löschantrag bei Google sollte man erst stellen, wenn sich das Entfernen der unerwünschten Inhalte beim betreffenden Webmaster als erfolglos erwiesen hat.

Weigert sich der Webmaster, eure Daten zu eurer Person aus einem Artikel zu löschen, müsst ihr derzeit noch eine Mail an Google, bzw. andere Suchmaschinenbetreiber schreiben. Dort gebt ihr an, welche personenbezogenen Daten und warum diese gelöscht werden sollen.

Zusätzlich solltet ihr eine Kopie eures Ausweises in den Anhang der E-Mail setzen, um nachzuweisen, dass es sich um eure Daten handelt. Zwar ist es für Google technisch ein Leichtes, entsprechende Links zu entfernen, allerdings ist derzeit von einer Flut von Löschanträgen auszugehen, die eine rasche Bearbeitung behindern können. Quelle

Zum online Google Löschantrag

Checkliste zum Löschantrag

Folgende Infomationen solltet ihr zusammentragen und angeben, um die Linklöschung zu beantragen:

  1. Land, aus welchem die Seite mit dem Link kommt (damit ist nicht euer Wohnland gemeint)
  2. Namen der betroffenen Person eingeben (Linklöschung ist auch im Auftrag anderer Personen möglich), Beziehung zueinander erläutern
  3. E-Mail-Adresse für Kontaktaufnahme angebeben
  4. URLs der entsprechenden Seiten
  5. Grund für Linklöschung
  6. Ausweiskopie
  7. Digitale Unterschrift durch Eingabe des eigenen Namens

Das derzeit verfügbare Formular ist der erste Schritt Googles, das Löschen von Links transparenter und einfacher zu gestalten. Zukünftig sind weitere Wege geplant.

Löschantrag Vorlage in Papierform

Hier ist ein Google Löschantrag Vorlage im DOC Format von chip.de, um die Löschung per Post zu beantragen.

Wer selbst einen Treffer löschen lassen will, findet die Mustervorlage des Löschantrags hier zum Download. Die Vorlage im DOC-Format können Sie mit Word oder den kostenlosen Pendants von LibreOffice und OpenOffice bearbeiten. Gefragt sind neben Angaben zur Person die betreffenden URLs. Die vorformulierte Begründung können Sie gegebenenfalls um eigene Angaben ergänzen.

Zum Google Löschantrag

Dieses Muster wurde von GGR Rechtsanwälte entwickelt und wird zur freien Verfügung gestellt und kann hier direkt runtergeladen werden.

Google Löschantrag direkt runterladen

Möglichkeiten der Zustellung

  1. Per Mail ([email protected])
  2. Per FAX (+49 40-4921-9194)
  3. Per Brief im sogenannten Einwurfeinschreiben
  4. Per Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB)

Um sicherzugehen das Ihr Antrag Google auch erreicht, sollten Sie mindestens einen der Punkte 1-3 einhalten. Wir (die GGR Rechtsanwälte) empfehlen Ihnen den Antrag auf doppeltem Wege Google zukommen zu lassen. Der vierte Punkt ist rechtssicher, jedoch nicht kostenlos.

Neu – Löschantrag jetzt auch für Bing

Ca. 2 Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Internet bietet auch die Microsoft-Suchmaschine Bing ein Formular für Löschanträge an. Das Formular steht seit kurzem im Internet und kann bei Bedarf zur Überprüfung der Suchergebnisse genutzt werden.

Um den Antrag bei Microsoft zu stellen, müssen Nutzer über das Onlineformular Nachweise ihrer Identität und ihres Wohnsitzes hochladen. Dabei fragt Microsoft nicht nur die persönlichen Daten und die fraglichen Suchergebnis-Seiten ab, man muss auch konkrete Angaben zu dem Löschwunsch darlegen. Dazu heißt es „Sperren statt Löschen“.

Folgende Begründungen werden akzeptiert:

Die Informationen, die gesperrt werden sollen, sind:

  • Ungenau oder falsch
  • Unvollständig oder unzureichend
  • Veraltet oder nicht mehr erheblich
  • Überzogen oder in anderer Hinsicht unangemessen

Microsoft weist darauf hin, dass das Ergebnis von Löschanträgen nur vorläufig gilt. Ausserdem behält sich Microsoft vor, Löschanträge an Dritte weiterzuleiten, darunter auch an die indirekt betroffenen Websites. Diese Weiterleitung von Löschanträgen, wie sie auch Google teilweise praktiziert, ist rechtlich fragwürdig und dürfte deshalb gerichtlich geklärt werden müssen. Quelle

Zum Löschantrag von Bing

Fazit

Für alle, die ein paar „Altlasten“ aus Google entfernen möchten, ist der Google Löschantrag eine feine Sache.

Doch hier sein nochmal erwähnt, dass nur allein mit der Löschung aus Google die „Altlast“ nicht verschwunden ist. Ein Gespräch bzw. Email mit dem betreffenden Webmaster der Website, wo die betreffende Informationen zu finden ist, ist hier angeraten.

 

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Über den Autor:

 "15 wichtige Punkte braucht Ihre Website, damit diese 5x mehr Kunden bringt"    Enrico Schütze ist Gründer der Agentur mehr-neukunden.com und beschäftigt sich seit dem Jahr 2000 mit effizienten Wegen zur Kundengewinnung.   Er und sein Team unterstützen Selbständige, Handwerker und klein- und mittelständige Unternehmen auf dem Weg zu mehr Neukunden. So bekommen Sie 5x mehr Kunden - Hier ansehen